AGB

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an. MARUVI MARKETING SL/MALLORCA EST handelt im eigenen Namen  Ein Mietvertrag kommt zwichen Vermieter und Mieter zustande.

Buchung und Buchungsbestätigung

Mit der Buchung bieten Sie der MARUVI MARKETING SL den Abschluß des Mietvertrages verbindlich an. Durch die schriftliche Bestätigung kommt der Mietvertrag zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Anzahlung & Reservierung

Die Anzahlung beträgt je Objekt bei Buchung 20-50 % der Gesamtmiete. Die Reservierung wird erst dann gültig, wenn die  die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist. Die Restzahlung muß bis 10 Tage vor Urlaubsbeginn beim Vermieter eingegangen sein, oder in bar bei Schlüsselübergabe überreicht werden. Bei kurzfristigen Buchungen d.h. Last Minute, tritt eine individuelle Regelung in Kraft.

Anreise & Aufenthalt

Sie werden persönlich von uns oder unseren Mitarbeitern empfangen und in Ihr Feriendomizil eingewiesen. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. MALLORCA EST als Untermarke der MARUVI MARKETING SList jederzeit für Sie erreichbar. Falls Fragen oder Probleme entstehen können Sie uns telefonisch oder per mail 24 h kontaktieren. Das Objekt darf nicht mit mehr als der im Internet angegebenen Personenzahl bewohnt und genutzt werden. Bei Überbelegung darf der Vermittler überzählige Personen ausweisen. Ausnahmen kann nur der Vermieter mit dem Mieter schriftlich vereinbaren. Der Vermieter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. (Wäschewechsel) In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste, oder auch zur Reparaturleistungen darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten. Dies gilt auch für den Gärtner, der wöchentlich sich um Pool und Garten kümmert. Der Mieter hat die Finca und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sofort dem Vermittler zu melden und zu ersetzen. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnung-/Hausausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Entschädigungsleistungen, die aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes entstehen, müssen vor Abreise an den Vermieter, der MARUVI MARKETING SL bezahlt werden. Haustiere sind nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen auch keine Kleinkinder. Kinder ab 14 Jahre sind willkommen, so sie zuverlässig und eigenständig schwimmen können. Die Nutzung der von dem Vermieter gestellten Geräte und des Pools etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages, sie liegt in den Ferienwohnungen aus.

Stornierung

Eine mögliche Stornierung der Reise vor Reisebeginn muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch in Form einer Stornierungsgebühr:

ab 60 Tage und mehr 30 % des Mietpreises

ab 40 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

ab 20 Tage 80% vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

ab 14 Tage 100 % des Mietpreises.


Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermittler kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter nachhaltig die Nachbarschaft stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermittler aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den Mietpreis für die noch verbleibende Restmietdauer incl. aller Nebenkosten.

Haftung des Vermieters

Der Vermieler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser- und/oder Stromversorgung/Internet wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt. Der Vermieter kann auch nicht haftbar gemacht werden für Straßen- und Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat.